Aktion Gewalt - nein danke !!!
  Was mache ich, wenn ich Kinderpornos entdeckt habe?
 
Wie sollte ich mich am besten verhalten wenn ich kinderpornographischen Inhalte entdecke?


Der ( vorsätzliche) Besitz von Kinderpornos ist strafbar.
Bei der Anzeige von Kinderpornografie müssen Hinweisgeber daher unter Umständen damit rechnen, daß gegen sie selbst ermittelt wird.

Laß Dich BITTE nicht von abschrecken,
daß Du selbst in die Schußlinie der
Behörden geraten und selbst als Täter angeklagt werden könntest.

Wie verhalte ich mich am besten?

Es ist nicht damit getan, diesen Fund (Url) an die zuständigen Polizeibehörden - das jeweilige LKA oder auch das BKA weiter
zu melden,
sondern auch Caches und History zu löschen (umgehend).

Auf keinen Fall Ausdrucke, Screenshot´s anfertigen, oder gar Dateien zum sichern herunterladen! Beweissicherung ist
AUSCHLIEßLICH Sache der Behörden! Du machst Dich strafbar!


All diese Maßnahmen haben UMGEHEND zu geschehen (Zeitnah) auch an Wochenenden und Feiertagen!

Jeweilige Durchführungsweise für den Netscape und den Internet Explorer.


Hier wichtige Hinweise und Information des BKA zum richtigen Verhalten.

Mache ich mich strafbar, wenn ich im Internet nach Kinderpornografie suche, um dies der Polizei mitzuteilen?

Wir raten Ihnen ab, unaufgefordert aktiv im Internet nach Kinderpornografie zu suchen, auch wenn Sie dies mit der Absicht
tun, die Strafverfolgungsbehörden bei Ihrer Arbeit zu unterstützen.


Nach§184 Abs. 5 Strafgesetzbuch (Unternehmensdelikt) wird derjenige bestraft, der es unternimmt, sich oder einem Dritten
Besitz von kinderpornografischen Schriften zu verschaffen.

Auch wenn erst die Speicherung der Daten auf dem Computer und nicht bereits der Anblick des Materials auf dem Bildschirm
den Tatbestand des § 184 Abs. 5 Strafgesetzbuch erfüllt (vg. Tröndle/Fischer aaO Rdnr. 42), kann es in jedem Fall für Sie
zu Schwierigkeiten kommen, ihre ursprüngliche Absicht, die Strafverfolgungsbehörden bei ihrer Arbeit zu unterstützen, den
Ermittlungsbehörden oder dem Gericht darzulegen. 

Was mache ich, wenn ich strafbare Pornografie auf einer Internetseite entdeckt habe?

Wenn Sie eine Internetadresse festgestellt haben, auf der kinder-/tierpornografische Schriften zu finden sind, so teilen
Sie die Adresse dieser Seite bitte dem Landeskriminalamt Ihres Bundeslandes oder dem BKA per E-Mail: mit. Sollten Sie diese
Seite mit Ihrem Internetbrowser aufgerufen haben, so löschen Sie bitte den Inhalt des Cachespeichers (beim Microsoft
Internet Explorer ist dies standardmäßig der Inhalt des Ordners "Temporary Internet Files" im Windows-Verzeichnis; beim
Netscape Navigator ist der Inhalt des Ordners "Cache" im Programmverzeichnis des Navigators zu löschen).

Dort werden möglicherweise die Inhalte der aufgerufenen Internetseiten über das Ende der Internetsitzung hinaus gespeichert,
so dass Sie sich rechtlich gesehen im Besitz von Kinderpornografie befinden. 

Was mache ich, wenn ich strafbare Pornografie in einer Newsgroup gefunden habe?

In diesen Fällen bitten wir Sie, die festgestellte Nachricht per E-Mail an das für Ihren Wohnsitz zuständige
Landeskriminalamt oder an das BKA weiterzuleiten oder mitzuteilen, in welcher Newsgroup und durch wen das Posting zu
welchem Zeitpunkt erfolgte. 

Was mache ich, wenn mir strafbare Pornografie per E-Mail zugesandt wurde?

Sollte Ihnen unaufgefordert Kinder-/Tierpornografie zugesandt worden sein, so bitten wir Sie ebenfalls, diese Mail mit
Anhang dem Landeskriminlamt Ihres Bundeslandes oder dem BKA per E-Mail zukommen zu lassen und
danach von Ihrer Festplatte
zu löschen.


Wo kann ich Straftaten bezüglich Kinder-/Tier-/Pornografie im Internet melden?

Die Aufgaben des BKA sind auf dem Gebiet der Strafverfolgung auf wenige, eng umrissene Bereiche beschränkt. 
Im Bereich der Verfolgung von Sexualdelikten - und damit auch dem Teilbereich der Kinderpornografie im Internet - hat das
BKA keine unmittelbare Ermittlungszuständigkeit, sondern leitet Informationen über Straftaten im Zusammenhang mit
Kinderpornografie im Internet an die zuständigen Stellen im In- und Ausland weiter.

Hinweise über strafbare Inhalte in den Datennetzen sollten daher in erster Linie an die für Ihren Wohnsitz zuständige
Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft gerichtet werden.

Meldestelle des Bundeskriminalamt

Bundeskriminalamt OA 37
Zentralstelle Kinderpornographie
Phone +49-(0)611-55-15911
Fax +49-(0)611-55-16369
Email: info@bka.de

http://www.bka.de/

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Meldestelle bei Kinderporno

Hier kannst Du anonym Meldung erstatten, wenn Dir kinderpornografisches Material im Internet auffällt.
www.stopline.at
 
  Start der Webseite war am 14.09.2008  
 


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